Presse - Sind Wachpolizisten optimal abgesichert?

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Am 20. Juni führte die Kreisgruppe der 1. BPA einen Stammtisch zum Thema: Wachpolizei - Wie weiter nach der Ausbildung? durch. Anwesend waren Vertreter des SMI, Abt. 3 Landespolizeipräsidium -, des PP Dresden und der PD Dresden. Im Nachgang wollte die Deutsche Polizei noch einige konkrete Fragen an das SMI richten. Peer Oehler von der Kreisgruppe der 1. BPA: Wir haben die Fragen sehr kurzfristig eingereicht. Leider konnten sie bis Redaktionsschluss nicht mehr beantwortet werden. Deshalb hier nur die Fragen. Die Antworten werden in der nächsten Ausgabe veröffentlicht.

Die Angestellten der Wachpolizei sind eine neue Aufgabe für das SMI. Waren im Vorfeld der Veranstaltung am 20.06. dem SMI schon alle angesprochen Fragen bekannt oder tauchten auch neue, bisher nicht so gesehene Probleme auf? Gemeint ist besonders die schwierige Abgrenzung zwischen den ausdrücklichen, eng gesteckten Aufgaben und der Wahrnahme sogenannter Jedermannsrechte zum Beispiel bei Notwehrsituationen und vorläufigen Festnahmen, die nicht zu den Aufgaben der Wachpolizei gehören.

Auf der Veranstaltung wurde der Problemkreis angerissen, ob der Freistaat Sachsen für Schäden haftet, die ein Wachpolizist erleidet oder verursacht, wenn er solche Jedermannsrechte außerhalb seiner festgelegten Aufgaben wahrnimmt. Das bezieht sich auch und vor allem auf Schadenersatzansprüche. Leider blieb die Frage, bis auf die Antwort, es handele sich um einen Arbeitsunfall, wenn ein Wachpolizist zu Schaden kommt, offen. Kann derzeit Näheres gesagt werden?

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