Presse - Sachsens Polizei spart für Niedersachsen

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Auf Anfrage einer im Landtag vertreten Partei nahm die Staatsregierung zur Vergütung der Beamten bei Einsätzen in anderen Bundesländern am Beispiel des Castor- Transportes im Herbst 2001 Stellung.

Aus der Stellungnahme ist erkennbar, dass Niedersachsen dem Freistaat alle Kosten ersetzt, die durch einsatzbedingte Mehraufwendungen entstanden. Was allerdings eine Mehraufwendung ist, legt der Freistaat Sachsen für sich selbst fest. Und da spart er an den eigenen Beamten. Im konkreten Fall wurden nämlich die Ruhezeiten der Beamten in Containern nur zu 20% als Dienstzeit angerechnet, obwohl der Einsatzbefehl der Bezirksregierung Lüneburg grundsätzlich Volldienst anweist.

Peer Oehler von der Kreisgruppe der GdP in der 1. BPA: Da gibt Niedersachsen schon dem Freistaat die Möglichkeiten die gesamte Dauer des Einsatzes als volle Dienstzeit zu berechnen und in Rechnung zu stellen und wir vergeigen es dann auch noch, obwohl 100% gerechtfertigt waren. Es ist unverständlich, dass Sachsen, ohne selbst finanziellen Nöten zu erliegen, die Widrigkeiten des Einsatzes den Beamten nicht entsprechend honoriert und von der Möglichkeit des Volldienstes keinen Gebrauch macht.

Es wurde nämlich durch Sachsen von einem Ausnahmerecht Gebrauch gemacht, dass vom Grundsatz des Volldienstes nach Entscheidung des Einsatzabschnittsleiters abgewichen werden kann, wenn die Umstände des Dienstes eine Anrechnung als Volldienst nicht rechtfertigen. Ungeachtet der Tatsache, dass diese Ausnahmeregelung nicht für den Beamten erkennbar war, weil er unmittelbar in eigenen Befehlen keine Rolle spielte, wurde begründet, dass Beamte, die nach mehr als 25stündigen Einsatz 8 Stunden in Containern Ruhe haben, mit 20% gut abgefunden sind Volldienst sei nicht gerechtfertigt.

Oehler weiter: Andere Bundesländer sind da bestimmt nicht so zimperlich und wissen die Leistung ihrer Beamten zu schätzen, vergüten die Gesamtdauer als Volldienst. Es ist ein Schlag ins Gesicht der handelnden Beamten. Ich möchte mal wissen, was NRW Sachsen als einsatzbedingte Mehraufwendung für den Einsatz am 03.11.2001 in Leipzig in Rechnung gestellt hat. Vielleicht sogar Volldienst. Unverständlich ist also nicht nur die unterschiedliche Handhabung in den einzelnen Bundesländern sondern auch Sachsens Drang, den niedersächsischen Haushalt zu sanieren. Die GdP fordert den Freistaat Sachsen auf, hier klare Regelungen zu Gunsten der Beamten zu treffen.

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