Presse - Hobby: Kranke Kinder pflegen

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"Was machst du gern?" "Ich lese viel." "Und dein Hobby?" "Ich habe ein krankes Kind." So könnten sich Gespräche nach dem Willen des SMI zukünftig in der Polizei anhören. Wieso? Na ganz einfach. Die Urlaubsverordnung lässt zu, dass bei besonderen Anlässen Sonderurlaub gewährt werden kann. Dazu gehört auch die Pflege von erkrankten Kindern. Bis zu 10 Tagen im Kalenderjahr können genehmigt werden, wenn dienstliche Gründe dem nicht entgegen stehen. Nun taucht das Gerücht auf, das SMI plane, bei derartigen Anträgen ab dem 5. zu genehmigenden Tag den Stand der Mehrarbeitsstunden zu erfragen. Warum? Vielleicht um den Beamten auf einen eventuell möglichen Freizeitausgleich zu verweisen? Wer weiss? Auf jeden Fall will die GdP dort "keine Luft ranlassen". Peer Oehler, stellv. Vorsitzender: "Der Vorstand der Kreisgruppe der 1. BPA hat sich an den Landespolizeipräsidenten gewandt, um zu erwirken, dass von derartigen Vorhaben abgelassen wird. Erfreulicherweise konnte gleich ein Gesprächstermin vereinbart werden." Leider nach Redaktionsschluss. Aber wir hoffen, in der nächsten Ausgabe berichten zu können, dass das Pflegen kranker Kinder für das SMI eben doch keine Freizeitbeschäftigung ist.

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