In einem Leserbrief macht sich Peer Oehler Gedanken über eine dienstliche Maßnahme, dass bei so genannten "Langzeitkranken" eine Überprüfung der Polizeidienstfähigkeit erfolgt. Er schreibt dazu u. a. in einer satirisch aufgemachten Zuschrift "... Die Polizei ist ein getreues Spiegelbild der Gesellschaft, wir sind nichts besseres. Also Kampf den Abduckern und Montagskranken! Bin ich dabei, das gehört zum Leistungsprinzip. Und weiter: Prüfung der Polizeidienstfähigkeit von Langzeit- oder Zu- oft- Kranken! Bin ich auch dabei, auch wenn diejenigen möglicherweise in einen ganz anderen Topf gehören. Aber in all der ungestümen Begierde, den Haushalt des Freistaates Sachsen vor unnötigen Ausgaben zu bewahren, sollte eines gewahrt werden: Augenmaß! "Sollte, so fragt er nun, "... eine PM´ in z. A. nicht besser die geplante Operation während der Probezeit verschieben...?".
"Bepo-Journal" fragte dazu beim Leiter des Ärztlichen Dienstes des Präsidiums der Bereitschaftspolizei des Freistaates Sachsen, Ltd. MD Dr. Klose, und in der Personalstelle nach:
"...Die Probezeit soll zeigen, ob der Beamte sich hinsichtlich seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung bewährt hat und damit den Anforderungen genügt, die an einen Beamten seiner Laufbahn in körperlicher, geistiger und charakterlicher Hinsicht zu stellen sind. ...
...Der Feststellung der Bewährung als Zukunftsprognose kommt insbesondere
hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung Bedeutung zu. Der Beamte ist nicht
erst bei Dienstunfähigkeit für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis
auf Lebenszeit ungeeignet, sondern bereits dann, wenn während der Probezeit
Umstände gesundheitlicher Art festgestellt werden, die geeignet sind, den
Beamten für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
unfähig erscheinen zu lassen..."
(aus dem Kommentar zu § 8 des Sächsischen Beamtengesetzes)
Bestehen nach Ablauf der regulären Probezeit Zweifel an der umfassenden
Bewährung eines Beamten (hier der gesundheitlichen Eignung), so wird in
diesen Fällen seitens des BPP das Verfahren zur Verlängerung der Probezeit
eingeleitet. In jedem Fall erhält der Beamte die Möglichkeit sich
zu äußern. Unter Berücksichtigung dieser Äußerung,
dem Gutachten des Polizeiarztes und dem Vorschlag der BPA entscheidet das BPP
nach pflichtgemäßem Ermessen, ob letztendlich die Probezeit verlängert
werden muss oder nicht.
Im Regelfall wird von einer Verlängerung der Probezeit abgesehen, wenn
sich Schwangerschaft oder Dienstunfall als Ursache für die Krankentage ergeben
und in der verbliebenen Dienstzeit die Bewährung zweifelsfrei festgestellt
werden konnte.
Aber auch Beamte, die infolge von sonstigen Unfällen bzw. Operationen über
einen längeren Zeitraum zusammenhängend fehlten und bei denen keine
ungünstigen Folgen zu erwarten sind, müssen nicht zwangsläufig
mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen. "Gefährdet"
sind diejenigen, die durch ständig neue Krankschreibungen (und seien sie
in der Summe auch weniger als bei den zuvor geschilderten Fällen) Einsätzen
fern bleiben und so auch durch die Vorgesetzten nicht zweifelsfrei beurteilungsfähig
sind.
Übrigens: möchten Sie ständig für diese zuletzt Genannten "einspringen" und auf Ihr geplantes freies Wochenende verzichten?