Presse - Antwort, keine Gegendarstellung

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Für Herrn Peer Oehler
Von Ernst Rietschel, BPP

Ja - Herr Oehler, Sie haben es richtig erkannt, auch und gerade die Beschäftigten haben Rechte! Das Mitarbeitergespräch ist ein Instrument, welches - die richtige Anwendung vorausgesetzt - dem Beschäftigten Pflichten auferlegt (nämlich die Erfüllung der Zielvereinbarungen), aber auch Forderungen an den Vorgesetzten stellt (nämlich Rahmenbedingungen zu schaffen, die der Beschäftigte benötigt, um seine Zielvereinbarungen realisieren zu können). Sie sollten daran denken, Herr Oehler, dass Sie selbst auch ein Beschäftigter sind, mit dem Ihr Vorgesetzter Zielvereinbarungen trifft! Ich glaube schon, dass sowohl in Vorbereitung als auch für das Ergebnis dieses Gespräches eine ganz bestimmte Erwartungshaltung Ihrerseits an Ihren Vorgesetzten besteht...

Wobei wir gleich beim Thema bleiben können, genau diese einseitige Haltung war auch hinsichtlich der Vertraulichkeit der Gesprächsführung festzustellen. Mitarbeitergespräche haben nun mal vertraulichen Charakter und auf dem Vordruck für die Personalakte wird nicht außer der Feststellung dokumentiert, wer mit wem wann ein Mitarbeitergespräch geführt hat zuzüglich der Feststellung, ob Zielvereinbarungen getroffen wurden oder nicht. Haben Sie eventuell nicht aufgepasst? Oder noch eine Frage des gegenseitigen Vertrauens. In Dresden wurde der Wunsch durch einige Vorgesetzte geäußert, sich über die "vertrauliche Gesprächsführung rapportieren zu lassen". Nein - Herr Oehler! Auch Sie und jeder andere hat das Recht, darauf zu vertrauen, dass die nächsthöheren Vorgesetzten nur das über den Inhalt des Mitarbeitergespräches erfahren, was zuvor ausdrücklich vereinbart wurde. Ihre angebliche ausdrückliche Nachfrage und meine - nicht nur mir nicht bekannte - Klarstellung, dass ein Mitarbeiter den Vordruck nur dann gegenzeichnen muss, wenn er alle Punkte mitträgt, stellt den Sinn der Mitarbeitergespräche völlig auf den Kopf! Ich freue mich aber darüber, dass Sie mir Gelegenheit geben, hier gleich nochmal für alle Angehörigen der Bereitschaftspolizei Sachsen die Zielsetzungen der Mitarbeitergespräche für Vorgesetzte und Mitarbeiter nennen zu dürfen:

Für den Mitarbeiter ergeben sich darüber hinaus Vorteile dahingehend,

Somit sind Mitarbeitergespräche zuallererst Nährböden für Kommunikation, Motivation, Vertrauen und Förderung zur Verbesserung des Arbeitsklimas und der Erzielung höchster Ergebnisse bei der Erfüllung der dienstlichen Aufgaben. Wer in diesen Mitarbeitergesprächen dagegen die Konfrontation sucht und die bedingungslose Abrechnung mit Fehlverhalten, nicht erfüllbare Forderungen erhebt oder selbst nicht bereit ist, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit der Unterstellte die getroffenen Zielvereinbarungen auch erreichen kann, der freilich muss damit rechnen, dass der Mitarbeiter nicht bereit ist, mitzuzeichnen. Noch ein Gesichtspunkt für das Mitarbeitergespräch:

Dem Führenden kann nur angeraten werden, sich auf jedes Gespräch individuell vorzubereiten, weil er doch auch den Mitarbeiter rechtzeitig und zum beabsichtigten Inhalt informieren soll. Im Unterschied zur Beurteilung, bei der alle Beamten innerhalb ihrer Vergleichsgruppen "gemessen und gewogen" werden, steht hier im Mittelpunkt, den Mitarbeiter und letztendlich damit sich selbst zur Ausschöpfung des persönlichen Leistungspotentials zu motivieren.

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