Landgericht

Sachsen.de- Logo Justizia Seit dem Jahr 2000 gibt es durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz der Gedanke der ehrenamtlichen Bewährungshilfe. Auch wenn dieser Gedanke vielleicht nicht vordergründig in der Einbeziehung der Bürgerschaft, sondern vielmehr in knappen Kassen und Personalnot seinen Ursprung fand (jeder hauptamtliche Bewährungshelfer hat bis zu 100 Menschen gleichzeitig zu betreuen), es ist eine gute Sache. Deshalb habe ich mich als ehrenamtlicher Bewährungshelfer angeboten. Immerhin bin ich wohl eher ein Glückskind. Gerade deshalb sollte man anderen helfen, die weniger Glück im Leben hatten.
In unserer Gesellschaft werden Unterschiede zwischen arm und reich krasser, sozial Schwache haben in jeder Hinsicht weniger Spielräume. Unter den Gruppen der sozial Benachteiligten stehen straffällig gewordene zu oft Menschen ganz unten, weil sie ihr Unglück vordergründig betrachtet ja selbst verschuldet haben. Resozialisierung ist eine sinnvolle gesellschaftliche Investition. Jeder verhinderte Rückfall ist praktizierter Opferschutz. Resozialisierung dient somit der inneren Sicherheit. Die Wiedereingliederung Straffälliger darf nicht allein die Aufgabe staatlicher Institutionen und der darin beschäftigten Fachkräfte sein. Die Hilfe von Menschen zu Mensch hat für die Betroffenen einen hohen Stellenwert. Die Arbeitsfelder für ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bewährungshilfe sind im Wesentlichen:
Eine echt gute Sache. Wer auch helfen will, wende sich an die Sozialen Dienste seines zuständigen Landgerichts im Freistaat Sachsen. Leider hatte ich zu wenig Zeit, um eine verlässliche Größe des Projektes zu sein. Aber wenig ist besser als nix!
"Staat ohne Recht ist wie ein Leib ohne Seele."
(unbekannt)