Landgericht

Seit dem Jahr 2000 gibt es durch das
Sächsische
Staatsministerium der Justiz der Gedanke der ehrenamtlichen
Bewährungshilfe. Auch wenn dieser Gedanke vielleicht nicht
vordergründig in der Einbeziehung der Bürgerschaft, sondern
vielmehr in knappen Kassen und Personalnot seinen Ursprung fand (jeder
hauptamtliche Bewährungshelfer hat bis zu 100 Menschen
gleichzeitig zu betreuen), es ist eine gute Sache. Deshalb habe ich
mich als ehrenamtlicher Bewährungshelfer angeboten. Immerhin bin
ich wohl eher ein Glückskind. Gerade deshalb sollte man anderen
helfen, die weniger Glück im Leben hatten.
In unserer Gesellschaft werden Unterschiede
zwischen arm und reich krasser, sozial Schwache haben in jeder
Hinsicht weniger Spielräume. Unter den Gruppen der sozial
Benachteiligten stehen straffällig gewordene zu oft Menschen ganz
unten, weil sie ihr Unglück vordergründig betrachtet ja
selbst verschuldet haben. Resozialisierung ist eine sinnvolle
gesellschaftliche Investition. Jeder verhinderte Rückfall ist
praktizierter Opferschutz. Resozialisierung dient somit der inneren
Sicherheit. Die Wiedereingliederung Straffälliger darf nicht
allein die Aufgabe staatlicher Institutionen und der darin
beschäftigten Fachkräfte sein. Die Hilfe von Menschen zu
Mensch hat für die Betroffenen einen hohen Stellenwert. Die
Arbeitsfelder für ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
der Bewährungshilfe sind im Wesentlichen:
- Hilfe bei der Arbeitssuche, Bewerbungstraining;
- Unterstützung bei der Wohnungssuche;
- Regulierung von Schulden, Haushaltsplan;
- Entwicklung von Zukunftsperspektiven;
- Hilfestellung bei Behördengängen
Eine echt gute Sache. Wer auch helfen will,
wende sich an die Sozialen Dienste seines zuständigen
Landgerichts im
Freistaat Sachsen. Leider hatte ich zu wenig Zeit,
um eine verlässliche Größe des Projektes zu sein. Aber
wenig ist besser als nix!
"Staat ohne Recht ist wie ein Leib ohne
Seele."
(unbekannt)